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EVU: Mehr Lohn ab 1. Februar
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 20.000 Beschäftigten in den Elektrizitätsversorgungsunternehmungen (EVU) erreichten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp am 12. Jänner 2016 einen erfolgreichen Abschluss. Die KV-Löhne und -Gehälter steigen zwischen 1,5 und 1,3 Prozent, die IST-Löhne bzw. Gehälter werden um 1,4 Prozent erhöht. "Diesem Ergebnis steht die zuletzt noch weiter gesunkene Inflationsrate von aktuell nur 0,9 Prozent gegenüber", erläutert PRO-GE Verhandlungsleiter Manfred Anderle. "Somit ergibt auch der diesjährige Abschluss einen Reallohnzuwachs für die Beschäftigten, der zusammen mit der Lohnsteuersenkung für eine kräftige Steigerung der Kaufkraft sorgen wird."
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der KV-Mindestlöhne bzw. KV-Mindestgehälter: 1,5% bis 1,3%
- Neuer kollektivvertraglicher Mindestlohn 1.764,32 Euro
- Erhöhung der IST-Löhne bzw. IST-Gehälter: 1,4%
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen: 1,5%
- Erhöhung der Zulagen: 1,5%
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen: 1,0%
- Erhöhung der Kinderzulage auf 54,91 Euro
Rahmenrecht:
- Klarstellung zur Kinderzulage: Diese gebührt auch für weitere Kinder, die während der Karenzzeit nach MschG und VKG geboren werden.
- Gespräche zu „Evaluierung der Lohn- und Gehaltsfindung“ sowie „Tätigkeitsbeschreibungen in den jeweiligen Dienst- /Verwendungsgruppen“ vor dem Hintergrund der Sicherung des Geltungsbereiches werden fortgesetzt.
- Gespräche zu „Lebensphasengerechtes Arbeiten“ sowie „Schicht- und Schwerarbeit“ werden fortgesetzt.
- Gespräche zu den Themen 12-Stundenschicht, Arbeiten bei extremen Witterungsverhältnissen, volle Abfertigung im Todesfall und Ermöglichung der Freizeitoption werden fortgesetzt.
Geltungsbeginn: 1. Februar 2016
Laufzeit: 12 Monate
Mehr Info
Neben diesem Artikel gibt es mehr Information zu den Kollektivvertragsverhandlungen.Einige Dokumente sind nur für BetriebsrätInnen verfügbar und werden erst nach dem Login angezeigt!