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Arbeiter in einer Großbäckerei

Bäckergewerbe: plus 2,05 Prozent

Neuer Mindestlohn: 1.285,46 EURO

Für die Arbeiter/-innen im Bäckergewerbe konnte am 17. September 2014 folgender Abschluss erzielt werden:

Das Ergebnis:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,05 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,05 %
  • Erhöhung aller weiteren Euro-Beträge und Zulagen laut Lohnvertrag um 2,05 %
  • Neuer Mindestlohn: € 1.285,46
  • Geltungstermin: 1. Oktober 2014
  • Laufzeit: 12 Monate

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