Bäckergewerbe: plus 2,05 Prozent
Neuer Mindestlohn: 1.285,46 EURO
Für die Arbeiter/-innen im Bäckergewerbe konnte am 17. September 2014 folgender Abschluss erzielt werden:
Das Ergebnis:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,05 %
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,05 %
- Erhöhung aller weiteren Euro-Beträge und Zulagen laut Lohnvertrag um 2,05 %
- Neuer Mindestlohn: € 1.285,46
- Geltungstermin: 1. Oktober 2014
- Laufzeit: 12 Monate