Fruchtsaftindustrie: Plus 1,9 Prozent
Höhere Löhne ab 1. Februar 2015
Bei der am 3.3.2015 stattgefundenen Lohnverhandlung für die Fruchtsaftindustrie konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne um 1,90 %
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 1 Cent pro Stunde
(entspricht einer Erhöhung von 1,60 - 4,55%) - Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,90 %
- Erhöhung der Zehrgelder um 1,60 %
- Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
- Neuer Mindestlohn: € 1.543,06
- Geltungstermin: 1. Februar 2015
- Laufzeit: 12 Monate