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Symbolbild Fruchtsaftindustrie

Fruchtsaftindustrie: Plus 1,9 Prozent

Höhere Löhne ab 1. Februar 2015

Bei der am 3.3.2015 stattgefundenen Lohnverhandlung für die Fruchtsaftindustrie konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 1,90 %
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen  um 1 Cent pro Stunde
    (entspricht einer Erhöhung von 1,60 - 4,55%)
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,90 %
  • Erhöhung der Zehrgelder  um 1,60 %
  • Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
  • Neuer Mindestlohn: € 1.543,06
  • Geltungstermin: 1. Februar 2015
  • Laufzeit: 12 Monate
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