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KV-Abschluss Textilgewerbe
Höhere Löhne ab 1. Juni 2017
Bei der am 19.06.2017 stattgefundenen Kollektivvertrags-Verhandlung für die ArbeiterInnen im Textilgewerbe konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 1,9 Prozent Erhöhung der KV-Mindestlöhne (Lohngruppen 1 – 6)
- 1,7 Prozent Erhöhung der KV-Mindestlöhne (Lohngruppen 7 – 12)
- 1,9 Prozent Erhöhung der Lehrlingsentschädigung
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
- Grundsatzübereinkunft über eine etappenweise Annäherung an den geforderten 1500 Euro Mindestlohn, Reform des Rahmenkollektivvertrages, sowie Neugestaltung/Vereinheitlichung der Lohntafeln.
- weitere Festlegung im Branchenverband Mode und Bekleidungstechnik im Herbst 2017 zugesagt
- Geltungsbeginn: 1. Juni 2017
- Laufzeit: 12 Monate