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KV-Abschluss Textilgewerbe

Höhere Löhne ab 1. Juni 2017

Bei der am 19.06.2017 stattgefundenen Kollektivvertrags-Verhandlung für die ArbeiterInnen im Textilgewerbe konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 1,9 Prozent Erhöhung der KV-Mindestlöhne (Lohngruppen 1 – 6)
  • 1,7 Prozent Erhöhung der KV-Mindestlöhne (Lohngruppen 7 – 12)
  • 1,9 Prozent Erhöhung der Lehrlingsentschädigung

Rahmenrechtliche Verbesserungen:

  • Grundsatzübereinkunft über eine etappenweise Annäherung an den geforderten 1500 Euro Mindestlohn, Reform des Rahmenkollektivvertrages, sowie Neugestaltung/Vereinheitlichung der Lohntafeln.
  • weitere Festlegung im Branchenverband Mode und Bekleidungstechnik im Herbst 2017 zugesagt
  • Geltungsbeginn: 1. Juni 2017
  • Laufzeit: 12 Monate
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