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KV-Abschluss Gartenbaubetriebe Kärnten

Erhöhung der Stundenlöhne um 1,3 Prozent

Bei der am 1. Dezember 2016 stattgefundenen KV-Verhandlung für die Beschäftigten in den Gartenbaubetrieben im Bundesland Kärnten konnte folgendes Ergebnis erzielt werden:

  • Erhöhung der Stundenlöhne um  1,3 Prozent
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigung: durchschnittlich 1,36 Prozent
  • Rahmenrechtliche Verbesserungen für Lehrlinge
  • klare Definition des Zeitpunktes für die Bezahlung des Facharbeiterlohnes nach der LAP (für Lehrlinge die vor Ende der Lehrzeit die Facharbeiterprüfung ablegen).
  • Neuer Mindestlohn:  1.325,75 Euro

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2017
Laufzeit: 12 Monate
 

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