KV-Abschluss Gartenbaubetriebe Kärnten
Erhöhung der Stundenlöhne um 1,3 Prozent
Bei der am 1. Dezember 2016 stattgefundenen KV-Verhandlung für die Beschäftigten in den Gartenbaubetrieben im Bundesland Kärnten konnte folgendes Ergebnis erzielt werden:
- Erhöhung der Stundenlöhne um 1,3 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigung: durchschnittlich 1,36 Prozent
- Rahmenrechtliche Verbesserungen für Lehrlinge
- klare Definition des Zeitpunktes für die Bezahlung des Facharbeiterlohnes nach der LAP (für Lehrlinge die vor Ende der Lehrzeit die Facharbeiterprüfung ablegen).
- Neuer Mindestlohn: 1.325,75 Euro
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2017
Laufzeit: 12 Monate