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KV-Abschluss Kaffeemittelindustrie

Neuer Mindestlohn: 1.557,16 Euro

Für die Kaffeemittelindustrie konnte folgender KV-Abschluss erzielt werden:

  • Erhöhung der KV-Löhne und Lehrlingsentschädigungen um 1,2 Prozent
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen in allen Kategorien im KV-Ausmaß
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
  • Neuer Mindestlohn: 1.557,16 Euro

Geltungsbeginn: 1. Mai 2018
Laufzeit: 6 Monate

Der Vertrag ist auf sechs Monate befristet, sodass die nächste Lohnerhöhung mit 1. November 2018 erfolgt.
 
Sofern keine der Vertragsparteien – jetzt oder in Zukunft - eigenständige Lohnverhandlungen fordert, werden die Löhne der Kaffeemittelindustrie jedes Jahr mit 1. November um jenen Prozentsatz erhöht, um welchen die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Angestellten angehoben wurden.

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