KV-Abschluss Kaffeemittelindustrie
Neuer Mindestlohn: 1.557,16 Euro
Für die Kaffeemittelindustrie konnte folgender KV-Abschluss erzielt werden:
- Erhöhung der KV-Löhne und Lehrlingsentschädigungen um 1,2 Prozent
- Erhöhung der Dienstalterszulagen in allen Kategorien im KV-Ausmaß
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
- Neuer Mindestlohn: 1.557,16 Euro
Geltungsbeginn: 1. Mai 2018
Laufzeit: 6 Monate
Der Vertrag ist auf sechs Monate befristet, sodass die nächste Lohnerhöhung mit 1. November 2018 erfolgt.
Sofern keine der Vertragsparteien – jetzt oder in Zukunft - eigenständige Lohnverhandlungen fordert, werden die Löhne der Kaffeemittelindustrie jedes Jahr mit 1. November um jenen Prozentsatz erhöht, um welchen die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Angestellten angehoben wurden.