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Symbolbild Fruchtsaftindustrie

KV-Abschluss Fruchtsaftindustrie

Neuer Mindestlohn: 1.562,54 Euro

Bei der am 14. Jänner 2016 stattgefundenen Lohnverhandlung für die Fruchtsaftindustrie konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 1,35 Prozent
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen  um 1 Cent pro Stunde (entspricht einer Erhöhung von 1,54 - 4,35 Prozent)
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,35 Prozent
  • Erhöhung der Zehrgelder um 1,00 Prozent
  • Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
  • Neuer Mindestlohn: € 1.562,54


Geltungstermin: 1. Februar 2016

Laufzeit: 12 Monate

 

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