Süßwarenindustrie: KV-Abschluss mit Freizeitoption
Neuer Mindestlohn EUR 1.651,30 ab 1. Jänner
Bei den Lohnverhandlungen für die ArbeiterInnen der SüßwarenIndustrie Österreichs konnte die Gewerkschaft PRO-GE einen KV-Abschluss erzielen. Erstmals konnte für diese Branche eine Freizeitoption abgeschlossen werden. Individuell kann vereinbart werden, statt mehr Lohn mehr Freizeit zu erhalten. Näher Infos gibt es im Info-Folder zur Freizeitoption.
- Gesamtabschluss 1,45 Prozent
- Erhöhung der KV-Löhne in allen Kategorien 1,35 Prozent
- Überdurchschnittliche Erhöhung der Dienstalterszulage in allen Kategorien
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen sowie finanzielle Regelung bei Lehrlingsfreifahrt
- Erstmalige Vereinbarung einer Freizeitoption
- Neuer Mindestlohn: € 1.651,30
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2017
Laufzeit: 12 Monate