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Süßwarenindustrie: KV-Abschluss mit Freizeitoption

Neuer Mindestlohn EUR 1.651,30 ab 1. Jänner

Bei den Lohnverhandlungen für die ArbeiterInnen der SüßwarenIndustrie Österreichs konnte die Gewerkschaft PRO-GE einen KV-Abschluss erzielen. Erstmals konnte für diese Branche eine Freizeitoption abgeschlossen werden. Individuell kann vereinbart werden, statt mehr Lohn mehr Freizeit zu erhalten. Näher Infos gibt es im Info-Folder zur Freizeitoption.

  • Gesamtabschluss 1,45 Prozent
  • Erhöhung der KV-Löhne in allen Kategorien 1,35 Prozent
  • Überdurchschnittliche Erhöhung der Dienstalterszulage in allen Kategorien
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen sowie finanzielle Regelung bei Lehrlingsfreifahrt
  • Erstmalige Vereinbarung einer Freizeitoption
  • Neuer Mindestlohn: € 1.651,30

Geltungsbeginn:   1. Jänner 2017
Laufzeit:                 12 Monate

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