KV-Abschluss Zuckerindustrie
1,28 Prozent mehr Lohn, neuer Mindestlohn 1.598,85 Euro
Nach drei Verhandlungsrunden und einer Betriebsversammlung konnte die PRO-GE für die ArbeiterInnen in der Zuckerindustrieam 2. September 2016 einen erfolgreichen Abschluss erzielen.
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der KV- und IST-Löhne sowie der Treueprämienstufen und Zulage 3 um 1,28 %
- Überdurchschnittliche Erhöhung der Dienstalterszulagen um 3 Cent/Stunde
- Erhöhung der Sätze der Kampagneangestellten um 1,28 %
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,28 %
- Rahmenrecht:
- Erstmalige Regelung der Karenzzeitenanrechnung für Arbeiter und Arbeiterinnen
- Volle Vergütung der Fahrtkosten für Lehrlinge in die Berufsschule
- Überarbeitung der Lohnkategorien im Lohnvertrag 2017
- Neuer Mindestlohn: € 1.598,85
- Geltungsbeginn: 1. September 2016
- Laufzeit: 12 Monate