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Lederwaren- und Kofferindustrie: plus 1,55 Prozent
Mindestlohn von 1.500 Euro bis Juni 2018
Die Sozialpartner der Lederwaren- und Kofferindustrie konnten sich bei der am 18. Mai 2017 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung auf 1.500 Euro Mindestlohn/-gehalt bis Juni 2018 einigen.
Nach konstruktiven und zielorientierten Verhandlungen konnte in der ersten Verhandlungsrunde ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung bei den niedrigen Einkommen vereinbart werden.
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- KV-LÖHNE: Stufenplan zur Erreichung von 1.500 Euro Mindestlohn zum 1.6.2018 (2 Etappen/Lohntabellen zum 1.6.2017, 1.6.2018 – alle Lohngruppen werden damit um rund 13 % parallel angehoben)
- 1,55 Prozent IST-Löhne/-Gehälter
- 1,70 Prozent Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
- 1,70 Prozent Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt 1.400 Euro zum 1.6.2017.
- Neuregelung: Pflichtpraktikanten nach schulrechtlichen Vorschriften erhalten die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres.
Geltungsbeginn: 01. Juni 2017
Laufzeit: 12 Monate