KV Abschluss: Gewerbliche Forstunternehmen Österreichs
Neuer Mindestlohn 1.505,98 Euro
Bei der Lohnverhandlung für die ArbeitnehmerInnen in den gewerblichen Forstunternehmen Österreichs konnte am 14. März 2018 ein positiver Abschluss erreicht werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Die Stundenlöhne in den Lohngruppen von 1 bis 5 werden um 2,50 Prozent erhöht.
- Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 2,50 Prozent.
- Die Lehrlingsentschädigung wird ebenfalls um 2,50 Prozent erhöht.
- Ebenso wird die Lohnkategorie Forsttechniker/in um 2,50 Prozent erhöht.
- Die Motorsägenpauschalien für die Anschaffung und die Instandsetzung werden ebenfalls um 2,50 Prozent erhöht.
- Einrichtung einer Arbeitsgruppe für die Überarbeitung des § 5 der Weg- und Fahrzeit in die Unterkünfte.
- Der neue Mindestlohn beträgt € 1.505,98
Geltungstermin: 1. März 2018
Laufzeit: 12 Monate