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Produktion von Teigwaren

KV-Abschluss Teigwarengewerbe

Mindestlöhne steigen um 1,35 Prozent

Für die ArbeiterInnen im Teigwarengewerbe konnte ein folgender Abschluss erzielt werden:

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden durchschnittlich um 1,35 Prozent erhöht, der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.272,00 Euro. Weiters sind die Vertragspartner übereingekommen, dass bis zum Sommer eine Evaluierung der einzelnen Lohngruppen vollzogen wird, mit dem Ziel, den Mindestlohn von 1.500 Euro ehemöglichst zu erreichen.

Geltungstermin: 01. Jänner 2017
Laufzeit: 12 Monate

 

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