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KV-Abschluss Textilreinigergewerbe
Bis zu 4,34 Prozent Erhöhung bei untersten Lohngruppen
Bei der am 5. Dezember 2017 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Textilreinigergewerbe konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 1500 Euro Mindestlohn Stufenweise Umsetzung auf Branchenebene (2020)
- 3,61 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne im Durchschnitt
- Dies bedeutet bis zu 4,34 Prozent Erhöhung bei den untersten Lohngruppen
- 2,2 Prozent IST-Lohnempfehlung
- 2,5 Prozent Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt 1.290,34 Euro
Überdies gibt es ein Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft und zur Präsidenten-Grundsatzvereinbarung.
Geltungstermin: 1. Jänner 2018
Laufzeit: 12 Monate