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KV-Abschluss Textilreinigergewerbe

Bis zu 4,34 Prozent Erhöhung bei untersten Lohngruppen

Bei der am 5. Dezember 2017 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Textilreinigergewerbe konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 1500 Euro Mindestlohn Stufenweise Umsetzung auf Branchenebene (2020)
  • 3,61 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne im Durchschnitt
  • Dies bedeutet bis zu 4,34 Prozent Erhöhung bei den untersten Lohngruppen
  • 2,2 Prozent IST-Lohnempfehlung
  • 2,5 Prozent Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
  • Der neue KV-Mindestlohn beträgt 1.290,34 Euro

Überdies gibt es ein Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft und zur Präsidenten-Grundsatzvereinbarung.

Geltungstermin: 1. Jänner 2018
Laufzeit: 12 Monate

 

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