Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeuger
1,45 Prozent mehr Lohn ab 1. Jänner 2016
Bei der Lohnverhandlung für das Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe am 24.11.2015 konnte die PRO-GE folgenden Abschluss erzielen.
Das Ergebnis:
- 1,45 % KV-Lohnerhöhung
- 1,45 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
- Änderung der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung
- Vereinbart wurde eine Arbeitsgruppe zum Thema "Anrechnung der Karenzzeiten".
- neuer Mindestmonatslohn: € 1.363,97
- Geltungstermin: 1. Jänner 2016
- Laufzeit: 12 Monate