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Filetieren von Fleisch

Fleischergewerbe und Fleischwarenindustrie

Mindestlohn von 1.500 Euro bis 2018 bzw. 2019 vereinbart

Die Gewerkschaft PRO-GE konnte für die ArbeiterInnen im Fleischergewerbe und in der Fleischwarenindustrie nachfolgenden Kollektivvertragsabschluss erzielen.

Das Ergebnis

  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um 1,65 Prozent erhöht plus Aufrundung auf die nächsten 50 Cent beziehungsweise auf den vollen Euro. Ebenfalls konnten die Lehrlingsentschädigungen, Zehrgelder und Dienstalterszulagen um 1,65 Prozent angehoben werden.
  • Außerdem haben sich die Verhandlungspartner auf einen Mindestlohn von 1.500 Euro bis zum Jahr 2019 geeinigt.
  • Mit dem neuen Lohnvertrag erfolgt daher ein Stufenplan in drei Etappen, wobei die Erhöhung im Fleischergewerbe in der Lohnkategorie 8 jeweils 30 Euro (+ 2,13 Prozent)  sowie in der Lohnkategorie 11 jeweils 100 Euro (+ 8,24 Prozent) beträgt.
  • In der Fleischwarenindustrie wird in den beiden Lohnkategorien der Mindestlohn von 1.500 Euro bereits im Jahr 2018 erreicht werden. Darüber hinaus gibt es keine Erhöhung bei Kost und Quartier.
  • Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht und die vertragliche Überzahlung wurde zugesagt.
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt im
    Fleischergewerbe Wien 1.300,00 Euro und in der
    Fleischwarenindustrie Österreich 1.452,50 Euro.
  • Geltungstermin: 1. Juli 2017
  • Laufzeit: 12 Monate

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