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Arbeitskräfteüberlassung: Neue Regelungen ab 2013
Arbeitskräfteüberlassung: Neue Regelungen ab 2013
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KV-Abschluss Bekleidung und Wäschereien

KV- und IST-Löhne steigen ab 1. Juli um 3,65 Prozent

Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp konnten am 21. Juni 2012 die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 8.000 Beschäftigten der Bekleidungsindustrie und der Industriellen Wäschereien erfolgreich abschließen.

Das Ergebnis im Überblick:

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 3,65 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne/-gehälter
  • 3,65 % Erhöhung der Ist-Löhne/Gehälter
  • 3,65 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
  • 3,65 % Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien
  • Urlaubszuschuss 2012 auf der Basis der neuen Werte, unabhängig vom Auszahlungstermin
  • Der neue KV-Mindestlohn beträgt EUR 1.120,60

Rahmenrechtliche Verbesserungen (ArbeiterInnen):

  • Arbeitsgruppen zu:
    Vereinfachung des Lohnschemas: Die Kollektivvertragsparteien konnten sich grundsätzlich über die Eckpfeiler der Vereinfachung des Lohnschemas verständigen, werden die laufenden Gespräche fortsetzen und ehebaldigst abschließen

Geltungsbeginn: 1. Juli 2012
Laufzeit: 12 Monate

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