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EVU: 1,55 Prozent mehr Lohn ab 1. Februar

Erfolgreicher Abschluss in zweiter Verhandlungsrunde

Für die rund 20.000 Beschäftigten der Elektrizitätsversorgungsunternehmungen (EVU) erreichten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp am 19. Jänner 2017 einen erfolgreichen Kollektivvertragsabschluss. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen ebenso wie die Ist-Löhne mit 1. Februar um 1,55 Prozent.

"Trotz eines derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfelds für die Branche, haben wir damit ordentliche Reallohnerhöhungen erreicht", bilanziert PRO-GE Verhandlungsleiter Manfred Anderle mit Verweis auf die immer noch niedrige Inflationsrate von 0,9 Prozent im Jahresdurchschnitt.

Das Ergebnis im Überblick:

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • Kollektivvertragliche Mindestlöhne +1,55 Prozent
  • Neuer Mindestlohn € 1.791,67
  • Ist-Löhne +1,55 Prozent
  • Lehrlingsentschädigungen +1,55 Prozent
  • Aufwandsentschädigungen +0,9 Prozent
  • Zulagen +1,3 Prozent
  • Kinderzulage € 55,62

Rahmenrechtliche Verbesserungen:

  • Volle Abfertigung für Angehörige bei Todesfall
  • Die Gespräche betreffend „Evaluierung der Lohn- und Gehaltsfindung“ sowie „Tätigkeitsbeschreibungen in den jeweiligen Dienst- /Verwendungsgruppen“ vor dem Hintergrund der Sicherung des Geltungsbereiches werden fortgesetzt. Im Rahmen dieser Gespräche werden auch die Themen Arbeiten bei extremen Verhältnissen Hitze/Kälte und Recht auf Bildung behandelt.
  • Die Gespräche zu den Themen „Lebensphasengerechtes Arbeiten“ sowie „Schicht- und Schwerarbeit“, insbesondere 12-Stundenschicht, werden fortgesetzt.

Geltungstermin: 1. Februar 2017
Laufzeit: 12 Monate

Mehr Info

Neben diesem Artikel gibt es mehr Information zu den Kollektivvertragsverhandlungen. Einige der Dokumente sind nur für BetriebsrätInnen verfügbar und werden erst nach dem Login angezeigt

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