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Arbeitskräfteüberlassung 2017

Plus 2,54 Prozent für Niedriglohnbezieher, neuer Mindestlohn bei 1.556,82 Euro.

Die Gewerkschaft PRO-GE hat am 06. Dezember 2016 mit den VertreterInnen der Arbeitgeber der Arbeitskräfteüberlassungsbranche Lohnerhöhungen und rahmenrechtliche Verbesserungen für die knapp 60.000 betroffenen ArbeiterInnen vereinbart.

Die Standpunkte von Gewerkschaft und ArbeitgeberInnen waren natürlich unterschiedlich, trotzdem verliefen die Verhandlungen sehr konstruktiv. Nach rund 8-stündigen Verhandlungen konnten wir uns mit den ArbeitgeberInnen auf folgende Ergebnisse einigen:

  • Die KV-Löhne steigen um durchschnittlich 1,55 Prozent
  • Der neue Mindestlohn beträgt € 1.556,82
  • Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
  • Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um 1,43 Prozent
  • Verbesserung bei der Berechnung der Jubiläumsgelder
  • Gültig ab 1. Jänner 2017

Infos zum Download
Links, neben dem Artikel finden eingeloggte BetriebsrätInnen neben dem Abschlussplakat auch den Abschlussbrief, der an alle BR der Branche geschickt wurde. 

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