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Chemische Industrie: KV-Löhne steigen um 1,43 %

31. Dezember bei Entgeltfortzahlung arbeitsfrei

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der Chemischen Industrie einigten sich die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp mit dem Fachverband auf einen zweijährigen Abschluss. Vereinbart wurden Erhöhungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 0,5 Prozentpunkte und der Ist-Löhne um 0,45 Prozentpunkte über der durchschnittlichen Inflationsrate der Monate April 2015 bis März 2016.

Mit dem Feststehen der Inflationsrate liegen nun auch die tatsächlichen Erhöhungen vor. Zudem wird der 31. Dezember künftig bei Entgeltfortzahlung arbeitsfrei.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 1,43 %
  • Neuer KV-Mindestlohn: € 1.815,17
  • Erhöhung der IST-Löhne um 1,38 %
  • Erhöhung der Zulagen und Lehrlingsentschädigungen um 1,43 %
  • Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen um 0,93 %
  • Der 31. Dezember wird arbeitsfrei unter Fortzahlung des Entgelts
  • Geltungstermin: 1. Mai 2016
  • Laufzeit: 12 Monate

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