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Zuckerrüben auf dem Lagerplatz

KV-Abschluss Zuckerindustrie: plus 1,43 Prozent

Neuer Mindestlohn mit 1. September: 1.579,05 Euro

Für die ArbeiterInnen in der Zuckerindustrie konnte die PRO-GE am 21. September 2015 trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten folgenden Abschluss erzielen.

Das Ergebnis:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne um 1,43 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,43 %
  • Erhöhung der DAZ um 1,43 %
  • Erhöhung der Zulage III um 1,43 %
  • Neuer Mindestlohn: € 1.579,05
  • Geltungstermin: 1. September 2015
  • Laufzeit: 12 Monate

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