KV-Abschluss Zuckerindustrie: plus 1,43 Prozent
Neuer Mindestlohn mit 1. September: 1.579,05 Euro
Für die ArbeiterInnen in der Zuckerindustrie konnte die PRO-GE am 21. September 2015 trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten folgenden Abschluss erzielen.
Das Ergebnis:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne um 1,43 %
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,43 %
- Erhöhung der DAZ um 1,43 %
- Erhöhung der Zulage III um 1,43 %
- Neuer Mindestlohn: € 1.579,05
- Geltungstermin: 1. September 2015
- Laufzeit: 12 Monate