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Gabelstapler in einer Lagerhalle

Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie

2,55 Prozent mehr Lohn ab 1. Dezember 2017

Bei der am 8. Jänner 2018 stattgefundenen Lohnverhandlung für die Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 2,55 Prozent
  • Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 2,55 Prozent
  • Erhöhung der Zehrgelder um 2,05 Prozent
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,55 Prozent
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um 2,55 Prozent
  • Neuer Mindestlohn: 1.728,45 Euro

Die Weihnachtsremuneration wird mit den neuen Lohnsätzen verrechnet bzw. nachverrechnet.

Die euromäßigen Überzahlungen bleiben voll aufrecht.

Geltungstermin: 1. Dezember 2017
Laufzeit: 12 Monate

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