Bäckergewerbe: 1.500 Euro Mindestlohn bis 2019
KV-Abschluss: Höhere Löhne um bis zu 4,3 Prozent
Für die ArbeiterInnen im Bäckergewerbe Österreich konnte folgender Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis:
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne (VG 1,2,3 sowie 9 und 10) und Lehrlingsentschädigungen konnten um 1,90 Prozent plus Aufrundung erhöht werden.
- Ebenso wurden alle weiteren Euro-Beträge sowie Zulagen laut Lohnvertrag um 1,90 Prozent angehoben.
- Eine durchschnittliche Erhöhung von 2,73 Prozent konnte für die Verwendungsgruppen 4 bis 8 erzielt werden.
- Dem Verhandlungsteam ist es gelungen, einen branchenorientierten Stufenplan zur Erreichung von € 1.500,- Mindestlohn bis spätestens zum Jahr 2019 zu vereinbaren.
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn in der Verwendungsgruppe 4 (Arbeiter/in nach Beendigung der Lehrzeit während der Dauer der gesetzlichen Behaltepflicht) beträgt daher 1.379,49 Euro, dies bedeutet eine Erhöhung von 4,3 Prozent.
- Geltungstermin: 1. Oktober 2017
- Laufzeit: 12 Monate