Bekleidungsgewerbe: KV-Abschluss
2 Prozent Lohnerhöhung ab 1. Jänner 2015
Bei den Kollektivvertragsverhandlung 2015 für die Beschäftigten im Bekleidungsgewerbe konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 2 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- 2 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen (+ 1,9 % Wäschewarenerzeuger)
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.248,77.
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
- Neugestaltung der Lohnordnung Kleidermachergewerbe
Geltungsbeginn: 01. Jänner 2015
Laufzeit: 12 Monate