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Bekleidungsgewerbe: KV-Abschluss

2 Prozent Lohnerhöhung ab 1. Jänner 2015

Bei den Kollektivvertragsverhandlung 2015 für die Beschäftigten im Bekleidungsgewerbe konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 2 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
  • 2 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen (+ 1,9 %  Wäschewarenerzeuger)
  • Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.248,77. 

Rahmenrechtliche Verbesserungen:

  • Neugestaltung der Lohnordnung Kleidermachergewerbe

Geltungsbeginn: 01. Jänner 2015
Laufzeit: 12 Monate

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