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KV-Abschluss Bekleidung und Wäschereien
KV- und IST-Löhne steigen ab 1. Juli um 1,35 Prozent
Bei der am 10. Juni stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie/Industrielle Wäschereien konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 1,35 Prozent Erhöhung der KV-Mindestlöhne/-gehälter
- 1,35 Prozent Erhöhung der Ist-Löhne/Gehälter
- 1,35 Prozent Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
- 1,35 Prozent Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien
- Urlaubszuschuss 2016 auf der Basis der neuen Werte, unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.211,60.
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
- Einführung von Reisekosten- und Aufwandsentschädigungen für Auslandsdienstreisen
- Voller Fahrtkostenersatz zum Berufsschulinternat
- Fortsetzung der Überarbeitung der Lohntafeln, hin zu einem summarischen Lohngruppensystem inklusive einer weitgehend übereinstimmenden Sicht zur Zielerreichung unserer Mindestlohnforderung bis 2020 (gilt für ArbeiterInnen)
- Gilt nur für Wäschereien: Verlängerung der KV-Regelung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit bis 30.06.2017
Geltungsbeginn: 01. Juli 2016