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KV-Abschluss Bekleidung und Wäschereien

KV- und IST-Löhne steigen ab 1. Juli um 1,35 Prozent

Bei der am 10. Juni stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie/Industrielle Wäschereien konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 1,35 Prozent Erhöhung der KV-Mindestlöhne/-gehälter
  • 1,35 Prozent Erhöhung der Ist-Löhne/Gehälter
  • 1,35 Prozent  Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
  • 1,35 Prozent Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien 
  • Urlaubszuschuss 2016 auf der Basis der neuen Werte, unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt
  • Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.211,60.


Rahmenrechtliche Verbesserungen:

  • Einführung von Reisekosten- und Aufwandsentschädigungen für Auslandsdienstreisen
  • Voller Fahrtkostenersatz zum Berufsschulinternat
  • Fortsetzung der Überarbeitung der Lohntafeln, hin zu einem summarischen Lohngruppensystem inklusive einer weitgehend übereinstimmenden Sicht zur Zielerreichung unserer Mindestlohnforderung bis 2020 (gilt für ArbeiterInnen)
  • Gilt nur für Wäschereien: Verlängerung der KV-Regelung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit bis 30.06.2017

Geltungsbeginn: 01. Juli 2016

 

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