Allgemeine Bestimmungen
Alle Unterstützungen können an Mitglieder des Österreichischen Gewerkschaftsbundes nur nach Maßgabe der vorhandenen Geldmittel und im Einzelfall über Beschluss des geschäftsführenden Organs der Gewerkschaft gewährt werden.
Auf keine Unterstützung besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch.
Die Unterstützungen können nur gewährt werden, wenn das unterstützungswerbende Mitglied mit seinen Beiträgen nicht im Rückstand ist und der Mitgliedsbeitrag in statutengemäßer Form entrichtet wird. Die Einhaltung der Beitragswahrheit ist gerade bei Unterstützungen sehr wichtig, da sich mehrere Unterstützungen nach der Beitragshöhe errechnen.