Allgemeine Bestimmungen
Alle Unterstützungen können an Mitglieder des Österreichischen Gewerkschaftsbundes nur nach Maßgabe der vorhandenen Geldmittel und im Einzelfall über Beschluss des geschäftsführenden Organs der Gewerkschaft gewährt werden.
Auf keine Unterstützung besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch.
Die Unterstützungen können nur gewährt werden, wenn das unterstützungswerbende Mitglied mit seinen Beiträgen nicht im Rückstand ist und der Mitgliedsbeitrag in statutengemäßer Form entrichtet wird. Die Einhaltung der Beitragswahrheit ist gerade bei Unterstützungen sehr wichtig, da sich mehrere Unterstützungen nach der Beitragshöhe errechnen.
1:
Themen
2:
Mein Recht
3:
Service
4:
Kollektivvertrag
5:
International
6:
Presseservice
7:
Kooperationen
8:
Über uns
9:
Themen
10:
Publikationen
11:
Linktipps
12:
Kontakte
13:
Wir über uns
14:
Berufsausbildung
15:
Jugendvertrauensrat
16:
Wir bieten dir
17:
Invest in Youth - 1st European Youth Conference
18:
Linktipps
19:
Kontakte
20:
Startseite
21:
Antworten für
22:
Antworten für Leiharbeiter/innen
23:
Antworten für Beschäftigerbetriebsräte
24:
Lohninfo
25:
Dein Recht: Der KV
26:
Rechtsinformationen
27:
Kontakt
