Hinterbliebenenunterstützung
Haben verstorbene Mitglieder mindestens 12 Monats-Vollbeiträge entrichtet, aber die Voraussetzungen einer 3-jährigen Mitgliedschaft noch nicht erfüllt, erhalten Hinterbliebene eine einmalige Unterstützung.
Berechtigte können diese Unterstützung unter Vorweis der Mitgliedscard, der Sterbeurkunde und der Begräbniskostenrechnung in jedem Sekretariat der PRO-GE beziehen.
Ab einer 3-jährigen Mitgliedschaft gelten die Ansprüche der ÖGB-Solidaritätsversicherung (ÖGB-Sicherheitspaket). Antragsformulare sind in jedem Sekretariat der PRO-GE erhältlich.