Streikunterstützung
Eine Streikunterstützung erhalten Mitglieder, die an einem von den zuständigen Gewerkschaftsorganen anerkannten Streik teilnehmen und einen Einkommensverlust erleiden.
Die Streikunterstützung wird in der Regel Mitgliedern zuerkannt, die 3 Monats-Vollbeiträge geleistet haben und höchstens 2 Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand sind. Die Höhe errechnet sich aus den geleisteten Monats-Vollbeiträgen.