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Frühjahrslohnrunde 2018
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Finanzamtsbestätigung online

Der Mitgliedsbeitrag ist von der Steuer absetzbar!

Gewerkschaftsbeiträge sind von der Lohnsteuer voll absetzbar. Wird der Mitgliedsbeitrag per Lohnabzug beglichen, wird er automatisch bei der laufenden Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

Werden Mitgliedsbeiträge jedoch selbst eingezahlt, z.B. per Erlagschein, kann er bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Im Gegensatz zum Großteil der Werbungskosten, die geltend gemacht werden können, wirkt sich der Gewerkschaftsbeitrag übrigens nicht auf die Werbungskostenpauschale aus, sondern wird zusätzlich abgezogen. In diesem Fall kann das Finanzamt eine Bestätigung über die geleisteten Gewerkschaftsbeiträge verlangen. Diese Finanzamtsbestätigungen können jedes Jahr von der PRO-GE Website heruntergeladen werden!

Um die Finanzamtsbestätigungen der letzten fünf Jahre abzurufen, musst du dich mit Username und Passwort anmelden. Solltest du noch keine Anmeldedaten haben, kannst du dich über nebenstehenden Link registrieren.

> Finanzamtsbestätigungen online abrufen

Achtung: Finanzamtsbestätigungen stehen nur für Beitragszahlungen zur Verfügung, die bei der laufenden Lohnsteuerberechnung (Lohnabzug/Pensionsabzug) noch NICHT berücksichtigt worden sind!

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