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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!

Keine vorzeitige Angleichung des Frauenpensionsalters!

Mit 1. Jänner 1993 ist das "Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten" in Kraft getreten. Dieses Gesetz wird mit 31. Dezember 2033, also dem Datum, an dem beide Geschlechter das gleiche Regelpensionsalter erreicht haben werden, außer Kraft treten.

Dass Frauen fünf Jahre vor den Männern Anspruch auf das reguläre Regelpensionsalter haben, ist damit zu begründen, dass Frauen in Gesellschaft und der Arbeitswelt nicht gleichgestellt sind. Sie leisten den Großteil der unbezahlten Arbeit im Haushalt, tragen die Verantwortung sowohl für die Erziehung und Betreuung der Kinder aber auch pflegebedürftiger Angehöriger. Im Gegensatz dazu mussten und müssen sie die fehlenden Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben mit guter Organisation ausgleichen. Im Berufsleben waren und sind sie deshalb noch immer mit schlechterer Bezahlung und fehlenden Chancen beim Aufstieg und dem Zugang zur Aus- und Weiterbildung konfrontiert. Das sind nur einige Gründe dafür, dass Frauen aufgrund der Doppel- und Dreifachbelastung mit einem früheren Regelpensionsalter rechnen konnten.

Im Vorfeld des oben angeführten Bundesverfassungsgesetzes wurde von den Frauenpolitikerinnen im Jahr 1992 ein begleitendes Gleichstellungspaket beschlossen. Darin enthalten sind die notwendigen Bedingungen zur Erreichung der Gleichstellung, unter denen sich die Frauen vorstellen konnten, das Frauenpensionsalters ab 2024 schrittweise anzuheben.

In der aktuellen Debatte rund um den Schuldenabbau und ein damit verbundenes und zu erwartendes Sparpaket begann die Diskussion nach einer vorzeitigen Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters. Wurde die Anhebung zuerst als "Sparmöglichkeit" des Pensionssystems ins Spiel gebracht, entwickelte sie sich danach zusehends zu einer Diskussion rund um die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Von einer echten Gleichstellung sind wir allerdings im Jahre 2012 noch weit entfernt. Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind noch immer sehr hoch, was auch die aktuellen Zahlen des Einkommensberichtes des Rechnungshofes und der Statistik Austria aus dem Jahr 2010 fundiert belegen.

Fehlende Rahmenbedingungen im Kinderbetreuungs- und Pflegebereich, eine hohe Teilzeitbeschäftigung und das Herausdrängen älterer Frauen aus dem Arbeitsmarkt bedeuten für viele Frauen Nachteile in der sozialen und finanziellen Absicherung im Alter.

Wir sind von einer alternsgerechten Arbeitswelt weit entfernt, die die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmerinnen berücksichtigt. Frauen gehören sehr rasch zum "alten Eisen", wenn sie nach Ansicht der Wirtschaft ihre Leistung nicht mehr erbringen und freigesetzt werden. Ein Drittel der Frauen muss gezwungenermaßen aus der Langzeitarbeitslosigkeit in die Pension wechseln, weil sie keine Beschäftigung mehr findet. Zuerst muss von der Wirtschaft verpflichtend eingefordert werden, dass auch ältere Menschen beschäftigt werden. Es muss also zuerst das faktische Pensionsalter angehoben werden!

Die Frauen in der Gewerkschaft PRO-GE (Die Produktionsgewerkschaft) haben dazu bereits im Dezember 2011 eine Online-Petition gestartet, die bereits von einigen Tausend Personen aus den verschiedensten Berufsgruppen unterzeichnet und an die Bundesregierung versandt wurde.

Die PRO-GE Frauen stellen dazu fest, dass vor einer Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer eine Gleichstellung der Frauen in Gesellschaft, Familie und Arbeitswelt erreicht werden muss, wie auch vom Verfassungsgerichtshof 1990 vorgesehen.

Frauen zwar beim Pensionsalter gleich zu behandeln, ansonsten aber zu benachteiligen, ist ungerecht Daher fordern die PRO-GE Frauen: Gleichbehandlung bzw. Gleichstellung darf nicht beim Pensionsalter beginnen - denn das ungleiche Pensionsalter ist kein Privileg, sondern eine Ausgleichsmaßnahme für die vielen noch bestehenden Diskriminierungen!

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