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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!

Was ist eine parlamentarische Petition?

Wozu ist sie gut und wie funktioniert sie?

Die PRO-GE-Frauen haben im Dezember 2011 eine Online-Aktion gestartet, bei der mit persönlichen E-Mails ein Petitionstext an die Bundesregierung geschickt werden konnte. Ziel war, eine in den Medienberichten angekündigte "Sparmaßnahme", nämlich die vorzeitige Anhebung das Frauenpensionsalter, zu verhindern. Am 9. Februar 2012 konnten die PRO-GE-Frauen 8.228 Unterschriften an Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer übergeben. Die Aktion erregte erhebliches Aufsehen und hatte zur Folge, dass im Stabilitätspakt 2012 - 2016 die vorzeitige Anhebung schlussendlich nicht enthalten war.

Die PRO-GE Frauen haben ihre Petition nun inhaltlich ausgeweitet und konnten diese mit Unterstützung der Nationalratsabgeordneten Heidrun Silhavy im Rahmen der BürgerInnenbeteiligung als parlamentarische Petition einbringen. Ab sofort kann diese über die Website des Parlaments unterzeichnet werden.

Was ist eine parlamentarische Petition?

Das Instrument der parlamentarische Petition dient der Abbildung der politischen Interessenlage und hat für die Beratungen im Nationalrat informativen Charakter. Jedes Mitglied des National- und Bundesrates kann eine Petition einbringen. Diese müssen sich auf Anliegen beziehen, die entweder in Gesetzgebung oder Vollziehung Bundessache sind (das unterschiedliche Pensionsantrittsalter ist als Bundesgesetz im Verfassungsrang geregelt).

BürgerInnen können dem Anliegen einer im Nationalrat rechtsgültig eingebrachten Petition elektronisch zustimmen. Dies Personen, die also ein Interesse daran haben, dass ein Vorziehen der Anhebung des Frauenpensionsalters nicht vor dem im Gesetz definierten Zeitpunkt umgesetzt wird, finden mit der Zustimmung nun eine parlamentarische Plattform.

Was geschieht mit der Petition im Parlament?

Petitionen werden im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt, wobei der/die jeweils einreichende Abgeordnete dem Ausschuss auch die Zuweisung an einen anderen Fachausschuss vorschlagen kann. Der Ausschuss selbst kann Stellungnahmen von Ministerien bzw. anderen Institutionen einholen sowie Hearings mit ExpertInnen durchführen. Und er kann weiters folgende Beschlüsse fassen:

  • Die Petition einem anderen Fachausschuss zur weiteren Behandlung zuzuweisen,
  • den Gegenstand der Volksanwaltschaft zur weiteren Behandlung zu übermitteln, oder
  • von der weiteren Verhandlung Abstand zu nehmen, wenn der Gegenstand zur weiteren parlamentarischen Behandlung nach mehrheitlicher Auffassung des Ausschusses offenkundig ungeeignet ist,
  • die Petition zur Kenntnis zu nehmen. (§§ 100 a,b,c GOG-NR)

(Quelle: Parlament)

Und warum soll ich unterschreiben?

Die bereits unterschriebene und versandte Petition im Vorfeld des nun beschlossenen Stabilitätspaktes richtete sich ausschließlich an einzelne Regierungsmitglieder, die sowohl in der Regierung als auch in ihren Parteien für das zu erwartende Sparpaket verantwortlich zeichnen. Die große Zustimmung hat uns gezeigt, dass wir mit unserem Anliegen nicht alleine sind. Aus allen Berufsgruppen und Gewerkschaften haben wir Solidarität und Unterstützung erhalten.

Da der Nationalrat die gesetzgebende Institution ist und Änderungen bzw. Neuregelungen hier beschlossen werden, bedeutet dieser Weg nun eine weitere Möglichkeit, den Gesetzgeber nachdrücklich auzufordern, von Änderungen beim Frauenpensionsalter Abstand zu nehmen. Darum ist es ganz wichtig, dass diese Petition auch auf der Parlamentswebsite möglichst viele UnterstützerInnen findet.

Und so funktioniert's:

  1. Die Petition auf der Parlamentswebsite aufrufen
  2. "Zustimmen" anklicken
  3. Daten und den Sicherheitscode (wird am Ende der Seite angezeigt) eingeben
  4. Feld "Zustimmen" anklicken
  5. Danach wird ein Bestätigungsmail von "Zustimmung Bürgerinitiativen" an die angegebene e-mail-Adresse gesandt
  6. Im Mail den Link "Zustimmungserklärung bestätigen" anklicken
  7. Danach erscheint deine/Ihre Unterstützung auf der Parlamentswebsite

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