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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Ausfüllen des Pensionsantrags

Streit ums Frauenpensionsalter

Ungerechte Notbremse bei der Schuldenbremse

Für die BefürworterInnen ist das Vorziehen des gesetzlichen Frauenpensionsantrittsalters die Lösung der Probleme. Für die GegnerInnen ein übereilter unsozialer Eingriff, um außer Rand und Band geratene Ratingagenturen und das Finanzkapital in Zeiten der Krise zu befriedigen. Was ist dran an dem heißen Thema?

Plötzlich war sie da. Die Debatte über die Schuldenbremse. Mitgebracht hat sie eine breite Diskussion um das Frauenpensionsantrittsalter.

Rückblick ins Jahr 1992

Bereits damals hatte man die Angleichung des Frauenpensionsalters an jenes der Männer beschlossen. Ab 2019 sollte das Pensionsalter für vorzeitige Pensionen (Frühpension) angeglichen werden. Fünf Jahre später, also 2024 sollte dann die Anpassung der regulären Alterspension folgen, und zwar schrittweise um sechs Monate pro Jahr. Voraussetzung für diese Regelung war die Annahme, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Gleichstellungsprozess erfolgreich abgeschlossen sein sollte.

Vorrang für Gleichstellung

Was damals durchaus noch als realisierbar angesehen wurde, sieht nach heutiger Beurteilung nicht ganz so rosig aus. Nach wie vor ist der Gleichstellungsprozess im Gange und dessen Umsetzung in weiter Ferne. Einkommensunterschiede, ungleiche Berufschancen und Mehrfach-Belastungen, sind reale Fakten im Erwerbsleben von Frauen. Aus diesem Grund regt sich massiver Widerstand gegen die Bestrebungen, die Angleichung des Pensionsantrittsalters vorzuverlegen. So auch bei den PRO-GE Frauen. "Für uns kommt eine vorgezogene Angleichung des Pensionsantrittsalters nicht in Frage, weil dies die ohnehin existente Benachteiligung der Frauen in der Arbeitswelt verstärken würde. Bevor solche Überlegungen angestellt werden, sollten lieber die Benachteiligungen während des Erwerbslebens angegangen werden", sieht PRO-GE Bundesfrauenvorsitzende Renate Anderl keine Veranlassung, über eine vorzeitige Angleichung des Pensionsalters nachzudenken.

Das wirkliche Problem: der Arbeitsmarkt

Knapp ein Drittel der Frauen geht unfreiwillig direkt aus der Arbeitslosigkeit oder einem Langzeitkrankenstand in die Pension. So steht nur ein Teil der Frauen über 55 Jahren überhaupt im Arbeitsleben, viele davon wiederum in unterbezahlten Teilzeitjobs.

Das Gerücht vom "Pensionszwang"

Keine Frau muss früher in Pension gehen, und kann, sofern sie es will, länger im Berufsleben bleiben. Doch wenn der Arbeitsmarkt keine Chancen für Beschäftigung anbietet, ist es müßig über eine Verlängerung der Arbeitszeit oder Abschläge bei Pensionen zu diskutieren. In der Debatte wird die Wirtschaft aus ihrer Verantwortung entlassen. Es braucht daher eher stärkere Anstrengungen, wie man Frauen gesund bis zum gesetzlichen Antrittsalter im Arbeitsleben halten kann.

"Ein Vorziehen der Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters ist nur eine Beruhigungspille für die Finanzwirtschaft, geht aber völlig an den Problemen älterer Frauen am Arbeitsmarkt vorbei", so Renate Anderl. "Die Arbeitnehmerinnen sind für den Schlamassel an den Finanzmärkten nicht verantwortlich und dürfen auch nicht dafür zur Kasse gebeten werden."

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