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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!

Keine vorzeitige Angleichung des Frauenpensionsalters!

Text der Online-Petition im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Vizekanzler,
sehr geehrter Herr Sozialminister,
sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister,
sehr geehrte Frau Finanzministerin!

Medienberichten ist zu entnehmen, dass Sie planen das Pensionsalter der Frauen schon vor dem vorgesehenen Termin vorzeitig anzuheben.

Dazu ist Folgendes festzuhalten:
Im Dezember 1990 hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass das in Österreich gesetzlich unterschiedlich geregelte Pensionsalter verfassungswidrig und anzugleichen ist. Es wurde aber auch festgehalten, dass es vor einer Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer zu einer Gleichstellung der Frauen in Gesellschaft, Familie und Arbeitswelt kommen muss.

Im Zuge der Verhandlungen um eine Neuregelung, bei der auch der Vertrauensgrundsatz zu berücksichtigen war, stellten die verschiedenen Frauenorganisationen klar, dass es nicht angeht, Frauen zwar beim Pensionsalter gleich zu behandeln, ansonsten aber zu benachteiligen. Das niedrige Pensionsalter für Frauen ist ein Ausgleich dafür, dass Frauen in ihrem Erwerbsleben, in der Gesellschaft und in der Familie benachteiligt waren und leider noch immer sind.

Neben den bekannten Argumenten, schlechteren Arbeitsbedingungen, ungleichen Einkommen, Doppel- und Dreifachbelastung, usw. wird vergessen, dass Männer bis zum Jahr 1975 (Familienrechtsreform) ihren Frauen verbieten konnten, erwerbstätig zu sein. Daher wurden für die Angleichung lange Übergangsfristen festgelegt, damit entsprechend Zeit bleibt, um diese Benachteiligungen auch abzubauen.

Trotz Realisierung des Gleichbehandlungspaketes sind wir in Österreich noch weit von einer Gleichstellung entfernt. Hohe Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sowie ungleiche Chancen von Frauen im Erwerbsleben sind Realität im Jahr 2011.

Ich fordere daher:
Gleichbehandlung bzw. Gleichstellung darf nicht beim Pensionsalter beginnen - denn das ungleiche Pensionsalter ist kein Privileg sondern eine Ausgleichsmaßnahme für die vielen Diskriminierungen, die noch bestehen.

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