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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Das Frauenpensionsalter

FORBA-Studie zum Thema

Zentrale Ungleichbehandlung in der österreichischen Alterssicherung?

In letzter Zeit werden immer mehr Stimmen laut, die eine vorzeitige Anpassung des gesetzlichen Frauenpensionsalters an das der Männer fordern. Als Voraussetzung dafür galt die Beseitigung der gesellschaftlichen, familiären und ökonomischen Schlechterstellung von Frauen. Deshalb wurde 1992 ein umfassendes "Gleichbehandlungspaket" geschnürt.

Frauen benachteiligt

Heute, fast zwei Jahrzehnte danach, stellt die Politikwissenschafterin Ingrid Mairhuber der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) fest, dass die Voraussetzung für die Angleichung noch nicht erreicht wurde: "Frauen haben aufgrund von anhaltenden Benachteiligungen im Erwerbsleben, wie etwa dem geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied, noch nicht die gleichen Chancen, eigenständige und Existenz sichernde Pensionsleistungen zu erwerben."

Keine vorgezogene Angleichung

Für Renate Anderl, Bundesfrauenvorsitzende der PRO-GE, steht ebenfalls fest: "Für uns kommt eine vorgezogene Angleichung des Pensionsantrittsalters nicht in Frage, weil dies die ohnehin existente Benachteiligung der Frauen in der Arbeitswelt verstärken würde. Bevor solche Überlegungen angestellt werden, sollten lieber die Benachteiligungen während des Erwerbslebens angegangen werden." Es brauche dringend weit reichende Maßnahmen, die sowohl auf den Arbeitsmarkt abzielen als auch im Pensionssystem selbst ansetzen. "Sofern bis 2024 nicht massive Fortschritte im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen gemacht werden, muss anstelle der vorzeitigen Anpassung eine Verzögerung bei der Anhebung des gesetzlichen Pensionsanfallsalters von Frauen in Betracht gezogen werden", fordert Mairhuber.

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