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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!

Über Geld wird gesprochen!

Das Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Firmen seit 2011 zur Einkommenstransparenz. Neben den Einkommensberichten besteht auch die Verpflichtung, Stellenausschreibungen mit dem zu erwartenden Entgelt zu versehen.

Die Angaben schaffen Klarheit für BewerberInnen, mit welcher Bezahlung sie für eine ausgeschriebene Stelle rechnen können. Der ebenfalls verpflichtende Einkommensbericht sorgt für firmeninterne Transparenz. Eine für Österreich fundamentale Regelung!

Sanktionen wirken
Firmen müssen seit 1. März 2011 in Stellenausschreibungen das kollektivvertragliche Mindestentgelt mit der Bereitschaft zur Überzahlung angeben. Seit 1. Jänner 2012  wird bei Nichteinhaltung gestraft. Erfreulicherweise ist zu beobachten, dass heuer bereits mehr als 80 % aller Stellenausschreibungen mit Einkommensangaben versehen sind.

Die Verpflichtung zur Ausschreibung gilt für alle Stellen in der Privatwirtschaft, also auch für Teilzeitstellen und geringfügige Jobs. Die Angabe des Mindestentgelts bei Stelleninseraten gilt sowohl für externe Ausschreibungen z.B. in Zeitungen und dem Internet, als auch für interne im Intranet oder am "Schwarzen Brett".

Einkommensberichte

Weiters sind Unternehmen dazu verpflichtet, Einkommensberichte zu erstellen. In einem Stufenplan müssen alle ArbeitgeberInnen bis 150 Beschäftigte diesen im zweijährigen Rhythmus erstellen. Damit werden bis zum Jahr 2014 rund 41 % aller Beschäftigten von der Einkommenstransparenz erfasst sein. Im Jahr 2012 sind alle Unternehmen ab 500 Beschäftigte dazu aufgefordert.

PRO-GE hilft

Angegeben werden muss, wie viele Frauen und Männer in einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe eingestuft sind, sowie das arbeitszeitbereinigte Durchschnittseinkommen in der jeweiligen Gruppe. Der Bericht muss dem zuständigen Betriebsrat übergeben werden, der sich damit an die Gewerkschaft zur Beratung wenden sollte. Die PRO-GE-Bundesfrauenabteilung informiert, ob der Bericht gesetzeskonform erstellt wurde und berät BetriebsrätInnen, welche Maßnahmen nun notwendig sind. Selbstverständlich ist die Gewerkschaft bei unseren Beratungen an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden.

Unternehmen, BetriebsrätInnen und Gewerkschaften können gemeinsam mit diesem Instrument viel an Gerechtigkeit und Fairness erreichen! Das Bestreben muss sein, dass gleiche Leistung auch gleich bezahlt wird!

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