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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Das Arbeitsverfassungsgesetz

Was dürfen BetriebsrätInnen?

Die Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen ist die zentrale Aufgabe von BetriebsrätInnen. Die Rechte und Pflichten von BetriebsrätInnen sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt.

MITSPRACHERECHT DES BETRIEBSRATES

BetriebsrätInnen haben kraft ihrer Funktion in sehr vielen Fragen ein Mitspracherecht, wenn es um die Vertretung der ArbeitnehmerInnen-Interessen geht. BetriebsrätInnen müssen über alle Angelegenheiten, die die von ihnen vertretenen ArbeitnehmerInnen betreffen, informiert werden. Dazu gehören auch die Fragen der Entlohnung, der Aus- und Weiterbildung, Beförderungen, der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, usw.

Ein wichtiger Punkt dabei ist das Recht auf Einsichtnahme in die Lohn- und Gehaltsunterlagen der vertretenen ArbeitnehmerInnen. Damit haben BetriebsrätInnen bereits jetzt das Recht zu überprüfen, ob die Einstufung von ArbeitnehmerInnen korrekt erfolgt ist bzw. ob es beispielsweise Einkommensunterschiede gibt. Aufgrund der fehlenden Formvorschriften und der unterschiedlichen Praxis in den Betrieben, ist diese Überprüfung allerdings nicht ganz einfach und es bedarf umfangreicher Kenntnis und Fingerspitzengefühl bei der Auswertung der Daten.

BETRIEBSRÄTINNEN UND GEWERKSCHAFT

Die Möglichkeiten, die BetriebsrätInnen haben, sind also sehr umfangreich. In erster Linie sind hier die Kompetenz und das Fachwissen starker BetriebsrätInnen gefragt. Mit Rat und Tat zur Seite stehen natürlich auch die ExpertInnen der Gewerkschaft PRO-GE.

PRO-GE Rechtsabteilung
Johann Böhm Platz 1, 1020 Wien
Tel: +43 (1) 534 44-69 142 bzw. -69 143
Fax: +43 (1) 53444-103281
E-Mail: recht@proge.at

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