Diskriminierung auf Grund der familiären Situation
Beschäftigten darf auf Grund familiärer Situationen kein Nachteil erwachsen.
Umstände, die keine Nachteile bringen dürfen
Wenn entschieden wird, mit wem ein Arbeitsplatz besetzt oder wer zu einem Weiterbildungsseminar entsendet werden soll, darf Beschäftigten aus den folgenden Umständen kein Nachteil erwachsen:
- Bestehende oder frühere Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, Teilzeitbeschäftigung oder Herabsetzung der Wochenarbeitszeit
- Lebensalter und Familienstand
- Einkommen des Ehepartners oder der Ehepartnerin bzw. des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin eines/einer BewerberIn
- Zeitliche Belastung durch die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
- Die Absicht, von der Möglichkeit der Teilzeitarbeit oder der Herabsetzung der Arbeitszeit Gebrauch zu machen
Vorwiegend Frauen sind betroffen
Einige Punkte sind vorwiegend für Frauen von großer Bedeutung. Denn sie berücksichtigen den Umstand, dass die Benachteiligung von Frauen im Berufsleben ihre Ursache oft gar nicht im Betrieb hat, sondern in der traditionellen "Zuständigkeit der Frauen für die Familie".