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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Diskriminierung auf Grund des Geschlechts

Wann genau liegt Diskriminierung vor und wann nicht?

Was ist Diskriminierung auf Grund des Geschlechts?

Diskriminierung auf Grund des Geschlechts liegt vor, wenn eine Frau nur deshalb, weil sie eine Frau ist, schlechter behandelt wird als ein Mann. Oder natürlich umgekehrt: Wenn ein Mann nur deshalb, weil er ein Mann ist, schlechter behandelt wird als eine Frau. Dazu ein Beispiel:

  • Es gibt Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb für eine bestimmte Berufsgruppe. Diese Berufsgruppe besteht aus Frauen und Männern. Zur Weiterbildung werden aber nur Männer geschickt, Frauen hatten bis jetzt keine Chance auf Besuch dieser Weiterbildung.
    Das Beispiel gilt natürlich auch umgekehrt, auch Männer sind von Diskrimminierung betroffen, aber nachweislich nicht in dem selben Ausmaß wie Frauen.

Die gerechtfertigte "sachliche Ungleichbehandlung"

In manchen Bereichen ist eine Unterscheidung zwischen Frauen und Männer oder eine unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt ist. Dies wird dann der Fall sein, wenn das Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit ist. Wir geben dazu ein Beispiel:

  • Wenn eine Beratungsstelle für vergewaltigte Frauen und Mädchen ausdrücklich Frauen als Mitarbeiterinnen sucht und Bewerbungen von Männern grundsätzlich ablehnt.

Laut Gleichbehandlungsgesetz kann bei der Begründung eines Dienstverhältnisses auch die Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse eine Ungleichbehandlung der Geschlechter sachlich rechtfertigen. Dazu geben wir wieder ein Beispiel:

  • Wenn ausdrücklich älteren Personen, Behinderten sowie AlleinerzieherInnen (nicht aber Alleinerhaltern) berufliche Chancen eröffnet werden sollen.

Dem Anliegen des Gesetzes total widersprechen würde es aber, wenn unter Berufung auf die traditionelle "Familienerhalterideologie" männliche Alleinverdiener bevorzugt würden und Frauen das Nachsehen hätten.

Frauenförderungsmaßnahmen

Keine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Unterscheidung zwischen Frauen und Männer oder eine unterschiedliche Behandlung das Ergebnis einer vorübergehenden (zeitlich begrenzten) Maßnahme zur beschleunigten Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist . Dazu ein Beispiel:

  • Ein Betrieb hat über ein Jahr lang eine Frauenförderungsmaßnahme im Weiterbildungsbereich, um den Anteil an weiblichen Facharbeiterinnen zu erhöhen.

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