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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung

Beispiele die zeigen, was unmittelbare und mittelbare Diskriminierung sind.

Unmittelbare Diskriminierung

Unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern in direktem oder ausdrücklichem Bezug auf den Geschlechtsunterschied erfolgt.

Dazu geben wir hier Beispiele:

  • Wenn Männer für eine bestimmte Tätigkeit eine Zulage erhalten, Frauen aber nicht.
  • Wenn nur Frauen die Möglichkeit offen steht, die Arbeitszeit mit Rücksicht auf die Betreuung von Kindern zu reduzieren, Männern hingegen nicht.

Mittelbare Diskriminierung

Mittelbare Diskriminierung oder indirekte Benachteiligung liegt vor, wenn Männer und Frauen in einem bestimmten geschlechtsneutralen Bereich oder geschlechtsneutralem Thema unterschiedlich behandelt werden und das Ergebnis davon eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung eines Geschlechts ist. Dazu geben wir hier ein Beispiel:

  • Wenn Teilzeitarbeitskräfte bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen schlechter gestellt sind als Vollzeitarbeitskräfte. Da Teilzeitarbeit zum größten Teil von Frauen in Anspruch genommen wird, ist dies eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts.

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