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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Das neue Kinderbetreuungsgeld

PRO-GE Frauen helfen bei Fragen zum Kindergeldkonto

Mit 1. März 2017 ändert sich für Eltern einiges: Das neue Kinderbetreuungsgeldkonto tritt in Kraft. Statt vier Optionen, zwischen denen die Eltern bisher wählen konnten, gibt es jetzt ein Kindergeldkonto, das mehr Flexibilität verspricht. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wurde zwar ebenfalls reformiert, bleibt aber weiterhin als eigenständige Variante bestehen. Der Wegfall der vorgegebenen Modelle bedeutet eine Veränderung, wenn es um die Auswahl des Kinderbetreuungsgeldmodells geht.

Neu ist auch, dass Väter im Rahmen der "Familienzeit" ("Papa-Monat") direkt nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tage lang durchgehend zu Hause bleiben können, dafür gibt es bis zu 700 Euro. Leider gibt es jedoch für diese Regelung keinen Rechtsanspruch und auch keinen besonderen Kündigungsschutz.

Die Frauenvorsitzende der PRO-GE, Klaudia Frieben zu den neuen Regelungen: "Im Grunde ist die Reform positiv zu bewerten, auch wenn Euphorie in diesen konkreten Fall unangebracht ist. Es ist zu begrüßen, dass die Eltern die Bezugszeit flexibler gestalten können. Es wurde auch darauf geachtet, mit dem Partnerschaftsbonus, Väter stärker in die Kinderbetreuung einzubeziehen. Durch den Wegfall der vorgegebenen Modelle, werden sich jedoch die Eltern intensiv damit auseinandersetzten müssen, welche Bezugsdauer sie wählen und wie sie aufgeteilt werden soll. "

Beratung:

Wer sich zum Thema Beruf & Familie und zu den gesetzlichen Neuerungen beraten lassen möchte, kann sich an die PRO-GE Frauenabteilung wenden. 

Für alle Fragen rund um das neue Kinderbetreuungsgeldkonto:
PRO-GE-Bundesfrauenabteilung
Tel. 01/53444/69040
Fax. 01/53444/103288
E-Mail: frauen@proge.at

 

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