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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Einkommensberichte legen Gehaltsstrukturen offen

Frist zur Erstellung läuft aus; PRO-GE berät BetriebsrätInnen.

Seit 1. März 2011 sind Unternehmen über 1.000 Beschäftigte gesetzlich verpflichtet, rückwirkend für das Jahr 2010 einen Einkommensbericht zu erstellen und diesen an ihre Betriebsratskörperschaften weiterzuleiten. Damit sollen Gehaltsstrukturen offen gelegt und so ungerechtfertigte Einkommensunterschiede beseitigt werden.

"Die Frist zur Erstellung der Einkommensberichte läuft am Sonntag aus", erinnert die Bundesfrauenvorsitzende der Gewerkschaft PRO-GE, Renate Anderl, die Unternehmen an ihre gesetzliche Verpflichtung. "Lippenbekenntnisse und Freiwilligkeit haben uns Frauen weder mehr Geld noch bessere Chancen im Berufsleben eingebracht. Daher ist die Einführung der Einkommenstransparenz absolut notwendig auf dem Weg zu gerechter Bezahlung", bekräftigt Anderl. ArbeitnehmerInnen haben nun das Recht, sich über die Einkommen in ihrem Unternehmen zu informieren und Gerechtigkeit einzufordern. "Wir werden genau beobachten, ob sich alle betroffenen Unternehmen an das Gesetz halten", so Anderl.

Frauen verdienen in Österreich rund ein Viertel weniger als ihre männlichen Kollegen. Sie finden in der Arbeitswelt noch immer nicht die gleichen Chancen vor und sind in Führungspositionen unterrepräsentiert. Für die PRO-GE-Bundesfrauenvorsitzende liegt die Verantwortung, dies zu ändern, bei den Unternehmen. "Wäre Gleichbehandlung für Unternehmen gelebte Selbstverständlichkeit, wären die Einkommensberichte nicht nötig", reagiert Anderl auf die Kritik der Unternehmen, dass diese gesetzliche Maßnahme zusätzliche Ressourcen notwendig mache.

BetriebsrätInnen haben das Recht, sich beim Einkommensbericht ihres Unternehmens von ihrer Gewerkschaft - selbstverständlich vertraulich - beraten zu lassen. Die Bundesfrauenabteilung der PRO-GE steht BetriebsrätInnen für alle Fragen zu ihrem Einkommensbericht aber auch zu Fragen der Gleichbehandlung gerne zur Verfügung. "Wir laden alle KollegInnen ein, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, denn gerechte Einkommen sind kein Privilegien sondern stellen ein Grundrecht dar", so Anderl.

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