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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Baby Ab 1. Jänner 2010: Neuregelung beim Kinderbetreuungsgeld

Kinderbetreuungsgeld NEU

Mit 1. Jänner 2010 treten die neuen Varianten zum Kinderbetreuungsgeld in Kraft.

Mit 1. Jänner 2010 tritt eine Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes in Kraft. Mit dem nun neuen einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wurde eine langjährige Forderung der Gewerkschafterinnen umgesetzt. Einerseits gibt es nun einen echten Einkommensersatz für den Zeitraum nach der Geburt eines Kindes, andererseits wurden auch für Männer finanzielle Anreize geschaffen, um sie für eine Karenzzeit und zur verstärkten Väterbeteiligung zu motivieren.

Neue Varianten
Die bereits bestehenden Varianten werden ab 1. Jänner 2010 um zwei weitere ergänzt. So ist es nun möglich, 12 + 2 Monate einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Anspruch zu nehmen. Die Höhe beträgt rund 80 % der letzten Einkünfte, mindestens 1.000 Euro und maximal 2.000 Euro. Eine durchgehende Erwerbstätigkeit von sechs Monaten vor der Geburt ist eine weitere Voraussetzung, wobei Karenzzeiten und Wochengeld zur Erwerbstätigkeit zählen.

Bei der zweiten neuen Kurzvariante können 12 + 2 Monate in Anspruch genommen werden, wenn kein oder nur ein geringes Einkommen bestanden hat. Hier beträgt die maximale Höhe 1.000 Euro.

Flexible Zuverdienstgrenzen
Änderungen gibt es auch bei der Zuverdienstgrenze. Die bisherige Zuverdienstmöglichkeit von EUR 16.200/Kalenderjahr bleibt weiterhin bestehen; allerdings kann auch eine höhere Zuverdienstgrenze gewählt werden, die 60 % der Einkünfte des Jahres vor der Geburt beträgt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist die Zuverdienstgrenze mit maximal EUR 6.100/Jahr beschränkt.

Zwillinge und mehr ...
Änderungen gibt es beim Mehrlingszuschlag. Dieser beträgt nun 50 % der jeweils gewählten Variante. Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist kein Mehrlingszuschlag vorgesehen.

AlleinerzieherInnen
In besonderen Härtefällen ist der verlängerte Bezug um zwei Monate möglich, auch wenn dieses nicht mit dem/der PartnerIn geteilt wird. Die Bedingungen dafür sind allerdings im Gesetz streng geregelt.

Weitere Geburt
Bei Folgegeburten innerhalb des Kinderbetreuungsgeldes mit Anspruch auf Wochengeld wird das Kinderbetreuungsgeld für Mütter während des Wochengeldbezuges nicht ausbezahlt. Bezieht der Vater zur gleichen Zeit Kinderbetreuungsgeld, wird dieses weiterhin ausbezahlt.

Beihilfe
Die Beihilfe (bisher Zuschuss) für AlleinzerzieherInnen aber auch verheiratete Eltern muss nicht mehr zurückbezahlt werden und kann für ein Jahr beantragt werden. Voraussetzung ist allerdings die Einhaltung der Zuverdienstgrenze. Auch sind nun die Krankenversicherungsträger verpflichtet, den anderen Elternteil über etwaige Rückforderungsmöglichkeiten zu informieren.

Rat und Hilfe
Für alle Fragen rund um Karenz und das Kinderbetreuungsgeld steht die PRO-GE Bundesfrauenabteilung gerne zur Verfügung. Tel. 01/ 534 44-69 042 oder frauen@proge.at.

 

Varianten des Kinderbetreuungsgeldes
30 + 6 Monate rund 436 Euro/Monat
20 + 4 Monate rund 624 Euro/Monat
15 + 3 Monate rund 800 Euro/Monat
12 + 2 Monate rund 1.000 Euro/Monat

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
12 + 2 Monate 80 % der letzten Einkünfte
Mindestens 1.000 Euro, maximal 2.000 Euro

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