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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Renate Anderl Renate Anderl

"Mehr Transparenz für mehr Einkommensgerechtigkeit"

Sanktionen für Betriebe bei Nichteinhaltung fehlen noch - Entlohnungsangabe bei Stellenausschreibungen bringt mehr Klarheit

Gleichbehandlungsgesetz: PRO-GE Frauen begrüßen Novelle

"Mit der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes haben wir einen fundamentalen Schritt auf dem Weg zu Einkommensgerechtigkeit gesetzt", zeigt sich Renate Anderl, Bundesfrauenvorsitzende der Gewerkschaft PRO-GE, erfreut. Das Gesetz, das heute den Nationalrat passiert hat, soll mit 1. März 2011 in Kraft treten. "Damit wurde eine Grundlage geschaffen, im Betrieb offen über Einkommensunterschiede reden zu können", so Anderl. Ein Wermutstropfen sei, dass die Daten nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden dürfen. "Das Mehr an Transparenz durch die Berichte wird dennoch wesentlich zu einer positiven Entwicklung der Einkommensgerechtigkeit beitragen", ist Anderl überzeugt.

Unverständlich ist für die PRO-GE Frauen, dass es für Betriebe, die keinen Einkommensbericht erstellen, keine Sanktionen gibt. "Auch wenn unsere BetriebsrätInnen die Einkommensberichte einklagen können, hat das für die 'schwarzen Schafe’ unter den Firmen keine Konsequenzen", so Anderl. Kein Verständnis zeigt Anderl für die Kritik von FPÖ-Frauensprecherin, Carmen Gartelgruber, die das Gesetz für unnötig hält, da BetriebsrätInnen bereits jetzt die Möglichkeit der Einsichtnahme hätten. "Aus Erfahrung wissen wir, dass vielen BetriebsrätInnen nur flüchtig Einblick in die Daten gewährt wurde. Es macht sehr wohl einen Unterschied, wenn die BetriebsrätInnen jetzt einen zusammengefassten Bericht haben, den sie in Ruhe prüfen und analysieren können."

Begrüßenswert sei auch die Verpflichtung, in Stellenausschreibungen die kollektivvertragliche Mindestentlohnung und die Möglichkeit der Überzahlung angeben zu müssen. "Ich bin überzeugt, dass diese Regelung vielen ArbeitnehmerInnen mehr Klarheit bringt, welches Einkommen in einer Branche zu erwarten ist", ist die Frauenvorsitzende optimistisch. Ebenso sei die Anhebung des Mindestschadenersatzes bei sexueller Belästigung von derzeit 720 EUR auf 1.000 EUR positiv zu beurteilen. Handlungsbedarf ortet Anderl noch in der Ausweitung des Diskriminierungsschutzes. "Wir müssen allen die Instrumente geben, sich gegen Diskriminierung wehren zu können - auch außerhalb des Arbeitsplatzes", appelliert Anderl an die Politik, auch Sanktionen für Diskriminierungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung und des Alters in das Gesetz aufzunehmen.

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