Einkommensberichte ausgeweitet
Mit 1. Jänner 2013 wurde die Pflicht zur Erstellung eines Einkommensberichtes ausgeweitet. Alle Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten sind nun verpflichtet, einen Einkommensbericht mit Stichtag 31. Dezember 2012 zu erstellen und diesen an die Betriebsratskörperschaften zu übermitteln.
Auch für alle Unternehmen über 1000 Beschäftigte wird es wieder ernst. Laut Gleichbehandlungsgesetz müssen sie bereits zum zweiten Mal einen Einkommensbericht legen. Dieser Folgebericht bietet BetriebsrätInnen nun erstmals eine Vergleichsmöglichkeit, ob erfolgreich gegen vorhandene Einkommensunterschiede auf betrieblicher Ebene vorgegangen wurde.
Die Einkommensberichte müssen bis 31. März 2013 an die Betriebsratskörperschaften übermittelt werden.
Rechnungshof zeigt auf
Dass dringend Maßnahmen gesetzt werden müssen, zeigt der jüngst veröffentliche Einkommensbericht des Rechnungshofes auf. Frauen in Österreich verdienen laut den Erhebungen im Durchschnitt 60 % des Medianeinkommens von Männern. Arbeiterinnen verdienen 31% weniger als ihre männlichen Kollegen.
Einkommensunterschiede haben viele Ursachen! Es ist also höchst an der Zeit, sich verpflichtend damit zu beschäftigen und diese zu beseitigen. Damit Frauen für die gleiche Leistung auch gleich bezahlt werden.
Beratung und Information
BetriebsrätInnen haben das Recht, sich beim Einkommensbericht ihres Unternehmens von ihrer Gewerkschaft - selbstverständlich vertraulich - beraten zu lassen. Die Bundesfrauenabteilung der PRO-GE steht BetriebsrätInnen für alle Fragen zum Einkommensbericht aber auch zu Fragen der Gleichbehandlung gerne zur Verfügung.
PRO-GE Bundesfrauenabteilung
Tel.: 01/534 44-69040 oder
frauen@proge.at