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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Anrechnung von Elternkarenzzeiten

Equal Pay Day: Lohnlücke endlich schließen

Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist nach wie vor groß. Der Equal Pay Day, der Tag ab dem Frauen statistisch gesehen bis Jahresende gratis arbeiten, fällt heuer auf den 11. Oktober. Ein Grund für die großen Gehaltsunterschiede sind mitunter Karenzzeiten, die nicht angerechnet werden. Deshalb fordert die PRO-GE, dass sämtliche Elternkarenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet werden.

„Kinder zu haben darf kein Nachteil sein“, bringt es Klaudia Frieben, gf. Bundesfrauenvorsitzende der PRO-GE auf den Punkt. Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen werden nämlich im Lauf des Arbeitslebens immer größer, besonders dann, wenn Kinder ins Spiel kommen. „Ein Grund dafür ist, dass Ansprüche, die davon abhängen wie lange man in einem Betrieb arbeitet, bei Personen die in Karenz gehen natürlich erst entsprechend später schlagend werden“, erklärt Frieben.

Derzeit nur zehn Monate angerechnet
Derzeit steht im Gesetz, dass höchstens zehn Monate der ersten Karenz für die Bemessung der Kündigungsfrist, für die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand und für das Urlaubsausmaß angerechnet werden. Für andere dienstzeitabhängigen Ansprüche wie z.B. Gehaltsvorrückung oder Abfertigung werden Karenzzeiten nicht mitgerechnet. „Obwohl wir in einigen Kollektivverträgen bereits eine bessere Anrechnung erreichen konnten, bleibt unser Ziel, dass die volle Anrechnung von Karenzzeiten gesetzlich geregelt wird“, fordert Frieben.

1.000 Euro Unterschied
Wie groß die Einkommensunterschiede tatsächlich sind, zeigen die Medianeinkommen. Das Medianeinkommen heißt, dass die Hälfte der Menschen mehr, die andere Hälfte weniger verdient. Das Medianeinkommen von männlichen Arbeitern beträgt 2.506 Euro, das von Arbeiterinnen nur 1.543 Euro, das sind knapp 1.000 Euro Unterschied. „Kein Wunder, dass so viele Frauen von Altersarmut betroffen sind. Dass Frauen so viel weniger verdienen hat auch verheerende Auswirkungen in der Pension“, so die Frauenvorsitzende. Bei 60 und mehr Jahre alten Männern und Frauen ist der Unterschied im Medianeinkommen noch größer. Während es bei Männern 3.126 Euro sind, beträgt das Medianeinkommen von Frauen nur etwas mehr als die Hälfte, nämlich 1.738 Euro.

Dringender Handlungsbedarf
Die volle Anrechnung der Karenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche ist auch eine Forderung bei den heurigen Kollektivvertragsverhandlungen in der Metallindustrie und im Metallgewerbe. „Wenn nicht endlich mehr ernsthafte Aktionen gesetzt werden – und zwar auch in Form von konkreten Gesetzen – werden wir noch hundert Jahre darauf warten, dass der Equal Pay Day auf den 31. Dezember fällt“, so Frieben.

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