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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!

Antwortschreiben des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz:

Der Verfassungsgerichtshof hat  mit Erkenntnis vom 6.12.1990 das unterschiedliche gesetzliche Pensionsanfallsalter für weibliche und männliche Versicherte als dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz widersprechend aufgehoben.

In Folge wurde das Bundesverfassungsgesetz erlassen mit der schrittweisen Angleichung des Anfallsalters ab dem Jahr 2024.

Im Zuge der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2013 bis 2016 müssen Maßnahmen gesetzt werden, um das Budgetdefizit zu verringern. In diesem Zusammenhang gibt es auch den Vorschlag, mit der  Angleichung des unterschiedlichen Anfallsalters früher als 2024 zu beginnen, um so die Finanzierung unserer Pensionsversicherung langfristig sichern zu können.

Ich habe allgemein aufgefordert, sich dieser Diskussion zu stellen und die Argumente für als auch gegen diese Maßnahme auf den Tisch zu legen: Derzeit ist es so, dass die Höhe der Frauenpensionen auch aufgrund des niedrigeren Pensionsantrittsalters hinter den Pensionen von Männern zurückbleiben. Zudem werden Frauen ab Erreichen des niedrigeren Regelpensionsalters aus dem Arbeitsmarkt gedrängt und werden so in die Pension gezwungen. Dadurch gehen - besonders für die Pensionshöhe - wertvolle Beitragsmonate verloren. Abgesehen davon sind Frauen leider immer noch hinsichtlich des Einkommensniveaus gegenüber den Männern benachteiligt. Mein Bestreben ist es, diese Einkommensschere zu schließen.

Für den Beschluss einer solchen Maßnahme wie das Frauenpensionsalter wäre ein sehr breiter gesellschaftlicher Konsens notwendig. Wir werden daher auch keinen Beschluss bei diesem Thema fassen, ohne diesen Konsens zuvor hergestellt zu haben.

Mit besten Grüßen

Rudolf Hundstorfer
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

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