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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!

Antwortschreiben des Bundeskanzleramtes:

Der Herr Bundeskanzler dankt für Ihr Schreiben und hat sein Bürgerinnen- und Bürgerservice mit der weiteren Bearbeitung beauftragt.

Eine offene und ehrliche Gesprächskultur ist der Bundesregierung unter Bundeskanzler Werner Faymann, in allen Bereichen der Politik, ein wichtiges Anliegen. Nach Rücksprache mit dem für das Pensionsrecht zuständigen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Das unterschiedliche Pensionsantrittsalter für Frauen und Männer findet seine ursprüngliche Begründung darin, dass nach einer verstorbenen Frau keine Witwerpension anfallen konnte. Dieser versicherungsmathematische Vorteil wurde an weibliche Versicherte in Form eines um fünf Jahre niedrigeren Antrittsalters weitergegeben. Mittlerweile gibt es neben der Witwenpension auch eine Witwerpension.

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Dezember 1990 das unterschiedliche gesetzliche Pensionsanfallsalter für weibliche und männliche Versicherte als dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz widersprechend aufgehoben. Er begründete dies damit, dass die gegenständlichen Bestimmungen bloß nach dem Geschlecht unterschieden und nicht jene Besonderheiten berücksichtigt hätten, die zur Rechtfertigung dieser Regelung dienen sollten.

Durch das Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten, BGBl. Nr. 832/1992, wurde die gegenwärtig noch geltende Differenzierung bei den Altersgrenzen für männliche und weibliche Versicherte - vorläufig - wieder verfassungsrechtlich abgesichert. Beginnend mit 1. Jänner 2024 wird dementsprechend die Altersgrenze für die normale Alterspension jährlich bis zum Jahr 2033 um sechs Monate erhöht. Damit würde im Jahr 2033 eine vollständige Angleichung des Pensionsanfallsalters von Männern und Frauen eingetreten sein.

Es ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung, in sozial verträglicher Form die Ausgabendynamik bei den Pensionen für die Zukunft zu stabilisieren. In diesem Zusammenhang gibt es unter anderem auch den Vorschlag, mit der Angleichung des unterschiedlichen Antrittsalters früher als im Jahr 2024 zu beginnen.

Derzeit ist es so, dass die Höhe der Frauenpensionen auch aufgrund des niedrigeren Pensionsantrittsalters hinter jener der Pensionen von Männern zurückbleibt. Zudem werden Frauen ab Erreichen des niedrigeren Regelpensionsalters aus dem Arbeitsmarkt gedrängt und so in die Pension gezwungen. Dadurch gehen - besonders für die Pensionshöhe - wertvolle Beitragsmonate verloren.

Abgesehen davon sind Frauen leider immer noch hinsichtlich des Einkommensniveaus gegenüber den Männern benachteiligt - eine Herausforderung, der sich die Bundesregierung nach Kräften widmet. Fairness und Partnerschaftlichkeit zwischen den Geschlechtern erfordert natürlich auch, dass Frauen den gleichen Verdienst bei gleichwertiger Arbeit erhalten und Wahl- und Gestaltungsfreiheit auf allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ebenen sowie in allen Lebensphasen erhalten.

Abschließend ist zu betonen, dass derzeit ein breites Spektrum an Maßnahmen geprüft wird, worunter sich auch die angesprochene raschere Angleichung des Frauenpensionsalters befindet. Für den Beschluss einer Änderung in diesem Bereich wäre, da es sich um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat notwendig. Eine endgültige Entscheidung soll erst im Frühjahr 2012 erfolgen.

Für nähere Auskünfte diesbezüglich stehen Ihnen die zuständigen Fachleute im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bereitwillig zur Verfügung:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Tel.: 01 711 00 -0
E-Mail: briefkasten@bmask.gv.at

Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass das Beamtenpensionsrecht eine Unterscheidung zwischen Männern und Frauen nicht kennt. Hier gibt es ein einheitliches Regelpensionsantrittsalter.

Wir hoffen, hiermit zu einer klaren Darstellung beitragen zu können und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Bürgerinnen - und Bürgerservice
Bundeskanzleramt Österreich

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