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Frühjahrslohnrunde 2018
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Sozialpartnerschaft unter Druck

Regierungsvorhaben sind Angriff auf Arbeitnehmerinnen!

Die österreichische Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell und hat entscheidend zur wirtschaftlichen Stabilität unseres Landes beigetragen. Trotz allem gerät sie immer wieder unter Beschuss. Treibende Kräfte sind Teile der Wirtschaft, die versuchen, eine neoliberale Agenda zulasten der ArbeitnehmerInnen durchzusetzen.

Das Ergebnis der Nationalratswahlen vom 15. Oktober hat entscheidende Verschiebungen in der österreichischen politischen Landschaft mit sich gebracht. ÖVP und FPÖ haben gemeinsam die Stimmenmehrheit errungen, die SPÖ wurde auf den dritten Platz verwiesen und die Grünen haben den Einzug ins Parlament verpasst. Diese neuen Machtverhältnisse bringen es auch mit sich, dass die Sozialpartnerschaft erneut infrage gestellt wird. Wie bereits in den 1990er-Jahren, als der damalige FPÖ-Chef Jörg Haider die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern abschaffen wollte, wird auch jetzt wieder versucht, die Sozialpartnerschaft zu schwächen.

Aus für den Kollektivvertrag?

Würde die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern fallen, dann hätte dies gravierende Folgen für den sozialen Frieden in Österreich. Mit einer Kollektivvertragsabdeckung von 98 Prozent ist Österreich Spitzenreiter in Europa. Laut Arbeitsverfassungsgesetz werden Kollektivverträge zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und der ArbeitnehmerInnen andererseits abgeschlossen. Diese Körperschaften sind einerseits die Kammern, aber auch auf „freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen“. Da der Gesetzgeber eine Vorrangregelung zugunsten Letzterer eingebaut hat, werden in Österreich die Kollektivverträge vom ÖGB und nicht von der Arbeiterkammer verhandelt. Dazu kommt, dass die Gewerkschaften im Gegensatz zu den Arbeiterkammern eine Organisationsstruktur haben, die eine branchenbezogene Kollektivvertragspolitik ermöglicht. Die Arbeiterkammern hingegen sind regional und branchenübergreifend organisiert und müssten erst eine Struktur für KV-Verhandlungen aufbauen. Die Pflichtmitgliedschaft – hier vor allem in der Wirtschaftskammer – sichert, dass die Kollektivverträge flächendeckend gelten. Könnten sich nun Unternehmer aus der Kammer verabschieden, dann würde dies bedeuten, dass für dieses Unternehmen auch der ausverhandelte Kollektivvertrag nicht mehr gilt. Die Folge wären individuelle Vereinbarungen auf Betriebsebene, im Kollektivvertrag gesicherte Rechte wie Mindestlohn, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, diverse Zulagen, Papa-Monat, Regelungen der Arbeitszeit usw. stünden zur Disposition.

Doch nicht nur für ArbeitnehmerInnen bringen flächendeckende Kollektivverträge Vorteile, sondern auch die Wirtschaft profitiert. So wird etwa durch geltende Gehaltsschemen verhindert, dass in einer Branche ein Unterbietungswettbewerb mit Dumpinglöhnen beginnt. Es ist also gesichert, dass die gleichen Bedingungen für alle gelten.

Mahnendes Beispiel Deutschland

Ein Blick zu unseren Nachbarn genügt, um zu ermessen, welche Auswirkungen eine geringere Kollektivvertragsabdeckung hat. Um den Standort Deutschland zu stärken und der Wirtschaft mehr Flexibilität zu gewährleisten, wurde die Tarifautonomie (das Recht, Kollektivverträge abzuschließen) ausgehöhlt. Die Folge: Viele Unternehmen haben die Flucht aus den Kollektivverträgen angetreten, die Kollektivvertragsabdeckung liegt nur mehr bei 57 Prozent. Während für große und gut organisierte Branchen wie etwa der Stahlindustrie die Tarifverträge noch gelten, ist vor allem in kleinen Unternehmen die Bindung an Tarifverträge zur Seltenheit geworden. Auch im Dienstleistungsbereich wird die Situation oftmals weidlich ausgenützt. Man etabliert Geschäftsmodelle, die zulasten der ArbeitnehmerInnen gehen. Prekäre Beschäftigungsmodelle, unzureichender ArbeitnehmerInnenschutz und Niedriglöhne sind keine Seltenheit. Ein aktuelles Beispiel ist der Internet-Versandriese Amazon. Bereits seit 2013 will die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erreichen, dass Amazon den Tarifvertrag für den Einzel- und Versandhandel übernimmt und einer Vereinbarung für „gute und gesunde Arbeit“ zustimmt. Trotz 14.500 Beschäftigter in Deutschland weigert sich das Unternehmen beharrlich, Verbesserungen vorzunehmen. Die Folge sind immer wiederkehrende Streiks.

Auch die deutsche Politik hat mittlerweile auf die zunehmende Tarifflucht reagiert und einen gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde eingeführt, um den Lohnwettbewerb nach unten zu bremsen.

Rechtsschutz für alle

Doch nicht nur die Gefahr der geringeren Kollektivvertragsabdeckung droht beim Fall der Pflichtmitgliedschaft, sondern die ArbeitnehmerInnen kämen auch unter Druck, wenn es darum geht, ihre Rechte gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen. Derzeit zahlt ein Arbeiterkammermitglied durchschnittlich sieben Euro pro Monat. 816.000 Mitglieder zahlen gar keinen Beitrag, da sie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld beziehen. Ausgenommen sind auch Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte. Dieses solidarische Finanzierungsmodell ermöglicht, dass alle – vom Lehrling bis zum Abteilungsleiter – den gleichen Zugang zu Leistungen haben. Die Arbeiterkammer hat allein im Jahr 2016 532 Millionen Euro für ihre Mitglieder erstritten. Darüber hinaus wurden zwei Millionen Beratungen, davon 1,3 Millionen in arbeits-, sozial- und insolvenzrechtlichen Fragen, durchgeführt. Das dichte Beratungsnetz der Arbeiterkammer ermöglicht es, dass Mitglieder in ganz Österreich die Gelegenheit haben, die Meinung von ExpertInnen in persönlichen Gesprächen einzuholen. Für viele ArbeitnehmerInnen, gerade jene, die wenig verdienen, wäre es wohl sehr schwer möglich, ihre Rechte individuell einzuklagen, da dabei hohe Kosten entstehen können. Teilen der Wirtschaft käme also die Schwächung der Arbeiterkammer entgegen, da sie so weniger fürchten müssten, bei Übertretungen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen belangt zu werden.

Zustimmung hoch

Dass die ÖsterreicherInnen die Wichtigkeit der Sozialpartnerschaft erkennen, hat eine kürzlich präsentierte Umfrage der Sozialwissenschaftlichen Studiengesellschaft (SWS) ergeben. Interviewt wurden 980 Personen, für zwei Drittel halten für vorteilhaft, dass es in Österreich das Modell der Sozialpartnerschaft gibt. 63 Prozent der Befragten hielten es für schlecht, wenn die Kammermitgliedschaft fällt, und befürchten Nachteile für die ArbeitnehmerInnen. Damit hat sich die Zustimmung zur Sozialpartnerschaft seit 2011 sogar um neun Prozent erhöht. Käme es zu einer Abstimmung, müssten sich die Interessenvertretungen also nicht fürchten, bedenklich sind allerdings die Summe der vielen "kleinen" Änderungen die zusammengenommen die Position von Arbeitnehmerinnen massiv schwächen.

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