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Frühjahrslohnrunde 2018
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PRO-GE Vorsitzender Rainer Wimmer

ArbeiterInnen und Angestellte: Gleichstellung umsetzen

Modernes Arbeitsrecht noch vor der Wahl beschließen

Am 15. September 2017 wurde von Sozialminister Alois Stöger ein Gesetzesentwurf zur rechtlichen Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten an den Regierungspartner übermittelt. PRO-GE Vorsitzender Rainer Wimmer zeigt sich erfreut: „Dieser Gesetzesentwurf greift die verbleibenden Forderungen aus der „Aktion Fairness“ auf, die bereits 1995 von den Arbeiter-Gewerkschaften ins Leben gerufen wurde. Nach vielen Schritten der Angleichung ist nun die rechtliche Gleichstellung in greifbarer Nähe.“

„Wenn sich alle politischen Kräfte an das halten, was sie in den letzten Wochen versprochen haben, dann sollte der Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten nichts mehr im Wege stehen und ein modernes Arbeitsrecht kann noch vor der Wahl im Parlament beschlossen werden.“, so Wimmer, selbst Abgeordneter zum Nationalrat, vor allem mit Blick auf die Ankündigungen der ÖVP.

Ungerechtigkeiten beseitigen

Der Gesetzesentwurf sieht die Gleichstellung in drei Bereichen vor: Bei den Dienstverhinderungsgründen, den Kündigungsmodalitäten und bei der Entgeltfortzahlung im Krankenstand.

Künftig sollen ArbeiterInnen hinsichtlich der Dienstverhinderungsgründe nicht mehr schlechter gestellt sein als Angestellte. Ein bekanntes Beispiel aus den letzten Jahren war, dass viele Personen an ihrem Urlaubsort festgesessen sind, weil aufgrund eines Vulkanausbruchs in halb Europa der Flugverkehr eingestellt wurde. Für die einen war das ein bezahlter Dienstverhindungsgrund, für die anderen nicht. Solche Unterschiede müssen endlich der Vergangenheit angehören.

Bei Kündigungen sollen für ArbeiterInnen dieselben, längeren Kündigungsfristen gelten wie für Angestellte. Was die Entgeltfortzahlung im Krankenstand betrifft, soll das verständlichere und fairere System der ArbeiterInnen für Angestellte übernommen werden.

Interessen der Beschäftigten bestmöglich vertreten

 „Auch nach der rechtlichen Angleichung muss und wird es weiterhin möglich sein, in den jeweiligen Kollektivverträgen für die genannten Bereiche noch bessere Regelungen für unsere Kolleginnen und Kollegen zu vereinbaren“, hält Wimmer fest und betont abschließend: „Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte leisten Außerordentliches für die Beschäftigten, sei es in getrennten oder gemeinsamen Betriebsratskörperschaften. Hier gilt es, Sorgfalt walten zu lassen und immer in den Vordergrund zu stellen, dass die Interessen der Beschäftigten bestmöglich vertreten werden können!“

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