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Leichtere Rückkehr nach längerem Krankenstand

Ab 1. Juli 2017: Infos zur Wiedereingliederungsteilzeit

Der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben nach einem Krankenstand ist nicht immer leicht. Und nicht selten ist es nach einer überstandenen schwereren Erkrankung sinnvoll, nicht sofort wieder voll aufs Gas zu steigen. Mit der Wiedereingliederungsteilzeit soll in diesen Fällen eine sanftere Rückkehr ins Arbeitsleben ermöglicht werden.

Die Wiedereingliederungsteilzeit gilt ab 1. Juli 2017. Ab dann besteht die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber und mit begleitender Beratung durch fit2work eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit zu vereinbaren. Gleichzeitig wird mit dem „Wiedereingliederungsgeld“ eine finanzielle Absicherung gewährleistet. Voraussetzung ist ein mindestens sechswöchiger Krankenstand. Dann kann zum besseren Wiedereinstieg die Arbeitszeit für die Dauer von ein bis sechs Monaten reduziert werden, und zwar mindestens um 25 und maximal um 50 Prozent.

Neu: Wiedereingliederungsgeld

Mit der Reduktion der Arbeitszeit reduziert sich auch das Entgelt entsprechend. Damit die Betroffenen keine allzu hohen Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, haben sie Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld, das bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Berechnungsbasis ist das erhöhte Krankengeld (= 60 Prozent der Beitragsgrundlage), es wird für den "entfallenden" Teil der Arbeitszeit ausbezahlt.

Berechnungsbeispiel

Annahme:

  • Bisheriges Entgelt 1.700 Euro (Sonderzahlungen nicht eingerechnet)
  • Reduktion der Arbeitszeit um 50 Prozent

Berechnung:

  • Entgeltanspruch während der Wiedereingliederungsteilzeit: 50 % von 1.700 Euro = 850 Euro
  • Wiedereingliederungsgeld: 50 % des erhöhten Krankengeldes von rund 1.200 Euro = 600 Euro
    = Summe: 1.450 Euro

Vereinbarungssache

Leider besteht auf die Inanspruchnahme einer solchen Teilzeit kein Rechtsanspruch, die Zustimmung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin muss jedenfalls eingeholt werden. Umgekehrt kann aber auch niemand vom Arbeitgeber in Wiedereingliederungsteilzeit „geschickt werden“. Ähnlich wie bei der Elternteilzeit muss eine WiedereingliederungsVereinbarung abgeschlossen werden, in der Ausmaß und Lage der reduzierten Arbeitszeit und die Dauer festgelegt werden. Parallel dazu wird ein Wiedereingliederungsplan erarbeitet, der genau darauf Rücksicht nimmt, wie der Wiedereinstieg aus medizinischer Sicht am sinnvollsten ablaufen sollte.

Wichtige Rolle von Betriebsrat und fit2work

Diesem Prozess ist zwingend der Betriebsrat beizuziehen. Zusätzlich muss eine Beratung durch fit2work in Anspruch genommen werden, die hier mit ihrer Expertise unterstützen und Missbrauch verhindern sollen. Sollte der Prozess scheitern und es zu keiner Einigung mit dem Arbeitgeber kommen, ist der/die ArbeitnehmerIn gegen Kündigungen abgesichert.

fit2work ist eine gesetzlich eingerichtete Stelle, die professionelle Einzelfall-Beratung im Zusammenhang mit gesundheitlichen Problemen und der Arbeitswelt anbietet – ob der eigene Job nicht mehr in der bisherigen Form ausgeübt werden kann, sog. „berufliche Rehabilitation“ wie z. B. Umschulungen erforderlich sind oder präventiv eingegriffen werden muss. Die Beratung ist kostenlos und streng vertraulich.

Mehr Information auf >www.fit2work.at

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