Funktionsperiode für BetriebsrätInnen verlängert
Eine langjährige Forderung der BetriebsrätInnen wurde endlich umgesetzt. Am 15. Dezember 2016 wurde im Nationalrat die Verlängerung der Funktionsperiode für BetriebsrätInnen von vier auf fünf Jahre beschlossen. Diese Maßnahme fördert mehr Kontinuität in der Betriebsratsarbeit und bringt somit auch Vorteile für die ArbeitnehmerInnen. Über mehrere Jahre dauernde Projekte können so leichter umgesetzt werden. Ebenso wurde der Anspruch auf Bildungsfreistellung während einer Funktionsperiode von drei Wochen auf drei Wochen und drei Tage ausgeweitet. Die neuen Regelungen gelten für alle Betriebsratskörperschaften, die sich nach dem 1. Jänner 2017 konstituieren.
Die PRO-GE fordert weiterhin, dass auch für Ersatzmitglieder, insbesondere für nachrückende Ersatzmitglieder, ein voller Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht.
Des Weiteren wurde die Kurzarbeits-Beihilfe unbefristet verlängert. Sie wurde ursprünglich eingeführt, um Unternehmen in der Finanz- und Wirtschaftskrise zu helfen und Arbeitsplätze zu sichern. Jetzt wurde beschlossen, dass auch über 2019 hinaus jährlich 20 Mio. Euro für die Kurzarbeits-Beihilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel stammen aus der Arbeitslosenversicherung.
Mehr zum Thema Bildungsfreistellung ist auf der Homepage der Arbeiterkammer zu finden.